Psychotherapeuten mit Kasssenzulassung finden

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Wenn Sie auf eine Kostenübernahme angewiesen sind, sollten Sie sich an einen psychologischen Psychotherapeuten mit Krankenkassenzulassung wenden.
Adressen von Psychotherapeuten in Kiel finden Sie zum Beispiel im Verzeichnis beim Psychotherapie-Informationsdienst oder der Psychotherapeutensuche der
Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung.

Honorar für meine Leistungen

1.Termin (Anamnese + Befund) 

1. Einzelsitzung
80€ - 110 €
60 min - 90 min

Die Anamnese ist so etwas wie ein persönlicher gesundheitlicher Lebenslauf. 

Der Befund dient dazu, mir einen Überblick über Ihre Situation und grundlegende psychische Funktionen zu verschaffen. 

Einzeltherapie- Sitzung

Einzeltherapie-Sitzung (alle weiteren)
80 € für 60 min
oder
95 € für 75 min  oder
110 € für 90 min


In der Regel dauern die Therapiesitzungen mit Ankommen und neuer Terminvereinbarung 60 Minuten. 
Bei bestimmten Therapieverfahren kann es zu Prozessen kommen, die über die 60 Minuten hinaus gehen - z.B. im Bereich systemische Therapie oder Traumatherapie. 

Zahlungsbedingung

Das Honorar ist unmittelbar fällig und vor Ort in bar oder sofort per Überweisung via mit 3,00 € Zuschlag via PayPal zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar gegen Quittung zu zahlen. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.

Ausfallhonorar 

Termine sind bindend und im Falle von Verhinderungen spätestens 24h vor dem Termin abzusagen. Für Termine, die nicht oder zu spät abgesagt werden, kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 50,00 € je Stunde verlangt werden. Dieser Ausfallbetrag ist sofort zahlbar.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist (Unfall oder Krankheit). In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen z.B. durch Attest nachzuweisen.

Aufklärung zu Erstattungen

Heilpraktiker nehmen in der Regel nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. 

Etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) prüfen Sie bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. 

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren (von Zusatz- oder privaten Versicherungen) haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. 
Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Coaching-Stunden 

Coachings sind im Gegensatz zu Therapieangeboten  umsatzsteuerpflichtige Leistungen, die ich aus diesem Grunde über mein Coaching-Unternehmen StressManagement-im-Norden anbiete bzw. abrechne.

Internetseite: www-stressmanagement-im-norden.de
Kontakt: [email protected] 
Mobil: Tel. 0176/43 44 55 29